Am 19. September um 13 Uhr

WiFi4EU startet nächste Bewerbungsrunde

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Mit dem Projekt WiFi4EU fördert die Europäische Union die Einrichtung kostenloser WLAN-Hotspots. Um die Fördergelder von bis zu 15.000 Euro pro Projekt können sich nur Städte und Gemeinden bewerben. Doch Fachhändler können sie unterstützen und davon ebenfalls profitieren.

Die nächste Bewerbungsrunde um Fördergelder für die Einrichtung kostenloser WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum startet am 19. September um 13 Uhr. Sie ist Teil der Initiative WiFI4EU der Europäischen Kommission. Insgesamt stehen bis 2020 dafür 120 Millionen Euro an Fördergeldern bereit. Sie sollen an bis zu 8.000 Gemeinden verteilt werden.

Mit den Modellen DAP-2662 (Indoor) und DAP-3666 (Outdoor) bietet ab Oktober auch D-Link in Deutschland und Österreich Access Points an, die den Anforderungen für WiFi4EU-Projekte entsprechen.
Mit den Modellen DAP-2662 (Indoor) und DAP-3666 (Outdoor) bietet ab Oktober auch D-Link in Deutschland und Österreich Access Points an, die den Anforderungen für WiFi4EU-Projekte entsprechen.
Foto: D-Link

Wer die Förderung bekommt, entscheidet sich in mehreren Ausschreibungsrunden. Die nächste startet am 19. September 2019 um 14 Uhr. Dann heißt es schnell sein, denn die Gelder werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. In früheren Vergaberunden war das jeweils verfügbare Kontingent schon Minuten nach dem Bewerbungsstart ausgeschöpft.

Mehr zum Thema: Die WLAN-Hotspot-Initiative der EU

Voraussetzung, dass es auch tatsächlich ausgezahlt wird, ist aber natürlich, dass der Antrag die formellen Vorgaben erfüllt und die eingeplante Hardware den technischen Anforderungen entspricht. Zwar können sich um die Subventionen nur Städte und Gemeinden bewerben, für Fachhändler gibt es aber die Möglichkeit, sich als Partner für Lieferung und Installation zu registrieren. Sie werden dann möglicherweise von Gemeinden aus ihrer Region kontaktiert, die einen Gutschein erhalten haben. Außerdem können Fachhändler aber auch aktiv auf solche Gemeinden zugehen, denn nach jeder Ausschreibungsrunde wird eine Liste der Gewinner veröffentlicht.

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