Für die Verwaltungsformate XRechnung und ZUGFeRD

Windream archiviert elektronische Rechnungen



Karl-Erich Weber, Jahrgang 1959, ist Kaufmann, Autor, freier Journalist und Redakteur. Hauptberuflich seit 1991 mit ITK und Unterhaltungselektronik befasst, schreibt er seit 1998 für unsere Redaktion. Seine ITK-Lieblingsthemen sind die News, Analysen und Projektionen aus Wirtschaft, Markt und Fachhandel sowie die Hersteller mit ihren Produkten. Zudem bloggt, kritisiert und kommentiert er leidenschaftlich Medien und Politik. 
Mit neuesten Version Windream 7 der gleichnamigen GmbH, ist es nun auch möglich, elektronische Belege nach der EU-Norm von öffentlichen Auftraggebern zu validieren, zu verarbeiten und abzuspeichern.
Die neue Lösung validiert, archiviert und unterstützt die Verarbeitung von ZUGFeRD- und XRechnungen gemäß der EU-Norm, berichtet Werner Schlieper, Leiter Produktmanagement bei der Windream GmbH.
Die neue Lösung validiert, archiviert und unterstützt die Verarbeitung von ZUGFeRD- und XRechnungen gemäß der EU-Norm, berichtet Werner Schlieper, Leiter Produktmanagement bei der Windream GmbH.
Foto: Windream

Die Windream GmbH erweitert ihr Produktportfolio um eine neue Lösung, die eine automatisierte elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Damit können Eingangsrechnungen, die auf dem Datenaustauschstandard XRechnung beziehungsweise ZUGFeRD basieren, validiert und in der Windream ECM-Software archiviert werden.

Die Software überprüft zunächst die elektronischen Rechnungen technisch und erstellt bei vorhandenen Fehlern detaillierte Berichte im HTML-Format. Akzeptiert der Anwender die betreffende Rechnung, wird sie gemeinsam mit dem Prüfbericht und dem originalen PDF-Dokument in Windream gespeichert und die darin enthaltenen Informationen zur Indexierung genutzt.

„Im Gegensatz zu gescannten oder einfachen PDF-Rechnungen liegen bereits sämtliche buchungsrelevante Informationen als XML-Datei vor“, erläutert Werner Schlieper, Leiter Produktmanagement bei der Windream GmbH. „Dies gewährleistet eine schnellere Bearbeitung, kürzere Durchlaufzeiten und somit bessere Möglichkeiten, Skontooptionen zu nutzen.“

Hintergrund ist die Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung in öffentlichen Verwaltungen. Gemäß E-Rechnungs-Gesetz vom 18. Oktober 2017 ist die elektronische Rechnungsstellung in der öffentlichen Verwaltung des Bundes seit 27. November 2020 verpflichtend. Das heißt, dass Rechnungen an öffentliche Auftraggeber als Rechnungsempfänger grundsätzlich nur noch in elektronischer Form nach dem Datenformat „XRechnung“ auszustellen und zu übermitteln sind.

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