Wirtschaft wird belastet

09.09.2004

Das Gesetz über die Neuregelung zur Kündigungsabfindung ist handwerklich schlecht gemacht, stellt keine Rechtssicherheit her, belastet die Wirtschaft finanziell und erhöht die Zahl der Kündigungsschutzklagen vor den ohnehin überlasteten Arbeitsgerichten. Diese Kritik äußert der geschäftsführende Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der juristischen Fakultät an der Universität Leipzig, Prof. Dr. Burkhard Boemke gegenüber dem Bonner Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte". Sein Rat an alle Arbeitgeber: "Finger weg. Ein Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben wird den Mitarbeiter im Zweifel nur dazu ermuntern, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um eine noch höhere Abfindung herauszupressen."

Der Grund: Die gesetzliche Eckmarke von einem halben Monatsgehalt Abfindung pro Beschäftigungsjahr bei betriebsbedingter Kündigung werden "gut beratene" Mitarbeiter, aber auch Arbeitsrichter nur als Ausgangspunkt für Verhandlungen nehmen. Besser sei es deshalb laut Boemke: "Wer sich rechtssicher von einem Mitarbeiter trennen will, sollte einen sauberen Aufhebungsvertrag schließen, in dem gegebenenfalls eine Abfindung vereinbart wird."

Marzena Fiok

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