Wo sind Forderungen noch einziehbar?

02.04.2007
Creditreform hat untersucht, in welchen Ländern die Chancen, ausstehende Forderungen doch noch eintreiben zu können, am größten sind.

In Österreich stehen die Chancen für eine Beitreibung notleidender Forderungen am besten (Creditreform Inkasso-Indikator: 9,7 von 10 möglichen Punkten). Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Länder Belgien (9,3) und Deutschland (9,2). Die geringsten Aussichten, Forderungen nach erfolgloser Mahnung noch einziehen zu können, bestehen in Russland (3,1). Auf dem vorletzten Platz rangiert Indien (3,8) nach Japan (4,0).

Creditreform untersuchte den Zahlungsverzug der Länder der Europäischen Union plus Norwegen und der Schweiz, der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) sowie Japan und den USA. Geprüft wurde, wie hoch die Chancen im jeweiligen Land stehen, "notleidende" Forderung einziehen zu können. In die Bewertung flossen die Insolvenzquoten der jeweiligen Länder ein, die Möglichkeit der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes und dessen Insolvenzfestigkeit, die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren und die Kostenerstattungsfähigkeit der Auslagen, das Vorhandensein eines gerichtlichen "Schnellverfahrens" ähnlich dem deutschen Mahnverfahren, die Anerkennung deutscher Urteile und die Erfolgsquoten des Creditreform-Inkasso im jeweiligen Land. Hinzu kommen die Erfahrungen der Auslandsexperten von Creditreform, die permanent den Forderungseinzug in den betrachteten Ländern betreuen.

10 Punkte: Beste Chancen, notleidende Forderungen noch zu erhalten

Aus einem Zusammenspiel der Merkmale wird der Creditreform Inkasso-Indikator International errechnet, der auf einer Skala von 1-10 (wobei 10 der höchste Wert ist) abbildet, wo es sich empfiehlt, bereits angemahnte Forderungen weiter zu verfolgen und in welchem Land vermieden werden sollte, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen: Hier ist bei einer Nichtleistung trotz Mahnung von der endgültigen Uneinbringlichkeit der offenen Forderung auszugehen.

In Österreich, Belgien und Deutschland stehen die Chancen sehr gut, trotz einer erfolglosen Mahnung an sein Geld zu gelangen. So ist in Österreich der Eigentumsvorbehalt insolvenzfest, das heißt, man erhält die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sache direkt aus dem Vermögen des Schuldners zurück. Die Anerkennung ausländischer Urteile werden durch eine Reihe von Abkommen sichergestellt. Zudem gilt uneingeschränkt das UN-Kaufrecht von 1989.

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