Wochenendarbeit kein Muss

27.09.2005
Will ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter grundsätzlich auch am Wochenende arbeiten lassen, muss dies im Vertrag entsprechend festgehalten werden.

Wenn der Arbeitgeber will, dass seine Mitarbeiter auch am Wochenende arbeiten, muss es dafür grundsätzlich eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geben. Sonst sind Arbeitnehmer nicht ohne weiteres verpflichtet, an jedem beliebigen Wochenende zu arbeiten. Darauf weisen die ARAG-Experten hin.

In dem zugrunde liegenden Fall, hatte ein Busunternehmer von seinem Mitarbeiter verlangt, auch am Wochenende Fahrten zu übernehmen. Dabei berief er sich auf sein so genanntes Direktionsrecht, wonach er die Leistungspflichten seiner Mitarbeiter näher bestimmen darf. Der Fahrer weigerte sich jedoch aus familiären Gründen, an Wochenenden zu arbeiten. Die Folge: Er wurde gefeuert.

Doch die Richter vertraten - trotz grundsätzlichem Verständnis für den Wunsch des Busunternehmers - eine andere Ansicht: Wochenendarbeit muss vertraglich geregelt sein und kann nicht als Direktive vom Chef vorgeschrieben werden (LAG Rheinland-Pfalz, AZ: 9 Sa 521/03). (mf)

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