Kreditbetrug und andere Straftaten

Worauf bei einer Sanierung zu achten ist

23.03.2011

Kreditbetrug - Vortäuschung falscher Tatsachen

Laut dem schon am 20.05.2003 gefällten BGH-Urteil dürfen Banken Kredite fristlos kündigen, wenn eine unmittelbar drohende Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers vorliegt, diese aber noch nicht eingetreten ist. Deshalb muss einem Unternehmen, dem eine Zahlungsunfähigkeit droht, mit Hilfe eines Liquiditätsmanagements schnell und umfassend geholfen werden. An dieser Stelle täuschen Geschäftsführer häufig falsche Tatsachen vor, um eine Kreditkündigung zu verhindern.

Die Finanzierungsinstitute spielen in Deutschland bei unternehmerischen Entscheidungen immer noch eine sehr große Rolle. Diese Rolle verstärkt sich dann, wenn das Unternehmen in eine Krise rutscht. Banken und Sparkassen haben dann jedoch gesetzliche und regulative Vorgaben zu erfüllen, die ihnen zum Teil die Möglichkeit einer weiteren Unterstützung des Unternehmens raubt.

Damit nimmt der Druck auf die Geschäftsleitung zu. Dieser Druck führt dazu, dass schon im Vorfeld in der Buchhaltung Manipulationen begangen werden, damit dem Finanzierungsinstitut dann das "gewünschte" Ergebnis vorgelegt werden kann.

Liquidität geht vor Rentabilität

In der Krise geht Liquidität vor Rentabilität und in dem Zusammenhang werden alle Maßnahmen ergriffen, um z. B. kurzfristige Kredite (Kontokorrentlinien) von den Finanzierungsinstituten zu erhalten. Um weitere Zugeständnisse von den Banken und Sparkassen zu bekommen, müssen in der Regel aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden. Ein probates Mittel, die Banken von der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auszuschließen, sind falsche, nicht vorhandene oder erst später aktuelle Aufträge so zu gestalten, dass die Bank im Rahmen von Auftragsfinanzierungen tätig wird.

Dies sind Vortäuschungen falscher Tatsachen und betrügerische Delikte! Auf dem Höhepunkt der Krise ist den Unternehmern und Geschäftsführern in der Regel gar nicht mehr wirklich bewusst, dass sie sich gesetzeswidrig verhalten.

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