Wucherpreise beim Schlüsseldienst

23.01.2003

Ein Schlüsseldienstunternehmen, das für seine Dienstleistungen eine Vergütung verlangt, die mehr als 100 Prozent über einer noch angemessenen Vergütung liegt, handelt gegen das Wucherverbot und damit wettbewerbswidrig.

Mittels einer Unterlassungsverfügung kann der Schlüsseldienstfirma durch Urteil untersagt werden, solch sittenwidrige Preise zu verlangen (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 W 218/01).(jlp)

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