Wütend auf Avanio

16.02.2007
Verbraucherzentrale berichtet von Sammelverfahren gegen kostenpflichtige Mitgliedschaften in der avanio.net Community.

Im Herbst 2005 beklagten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen erstmals Verbraucher über Beträge von 4,50 Euro (netto) für einen "avanio Internetzugang" auf ihrer Telefonrechnung, die sie sich nicht erklären konnten. Sie wurden ihnen von der Firma callando Telecom GmbH aus 65396 Walluf namens der Firma avanio GmbH & Co. KG, 01067 Dresden, in Rechnung gestellt. Offenkundig gibt es noch immer Verbraucher, die diesen Rechnungsbetrag erst jetzt auf ihren monatlichen Telefonrechnungen entdecken und nun empört sind, weil sie weder willentlich noch wissentlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in der avanio.net Community eingegangen sind.

Sie bezahlen diese Mitgliedschaft offenbar seit Monaten, ohne dies bisher bemerkt zu haben. Diese Mitgliedschaft wurde den Verbrauchern zumeist bei der Nutzung von Einwählprogrammen ins Internet, wie etwa des SmartSurfers von web.de, im Sommer 2005 untergeschoben, als sie sich darüber kostengünstig Call by Call ins Internet einwählten.

"Viele Verbraucher, denen das passierte, haben sich in der Zwischenzeit gegen die unfreiwillige Mitgliedschaft rechtlich gewehrt", weiß Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Betroffene berichten jedoch, dass avanio nicht bereit ist, die für den nach Auffassung der Verbraucher nicht bzw. nicht wirksam geschlossenen Vertrag kassierten Monatsbeiträge vollständig zurückzuerstatten." Hier wird wohl letztlich jeder Geschädigte seinen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes hartnäckig durchsetzen und gegebenenfalls sogar klagen müssen, wenn er das Geld wiedersehen will.

"Zahlreichen Verbrauchern geht es jedoch nicht so sehr darum, ihr Geld wiederzubekommen, sondern sie empören sich über die von ihnen als dreist empfundene Abzockmasche", so Voß weiter. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen von der Staatsanwaltschaft Dresden erfuhr, gibt es dort bereits ein bundesweites Sammelverfahren.

Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung der Firma avanio GmbH & Co. KG (bzw. der Firma funsurf24 GmbH aus Dresden, die aktuell das Produkt avanio.net Community anbietet) kein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes besteht. Dies ist nur über den zivilrechtlichen Weg möglich. (mf)

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