Wussten Sie schon ...

30.10.2003

... dass Sie eine Nebenkostenabrechnung für vermietete Gewerberäume nicht zahlen müssen, wenn sich Abrechnungs- und Verbrauchszeitraum nicht decken? Das gilt auch für ein fortdauerndes Mietverhältnis (Amtsgericht Nürnberg, Az.: 29 C 4366/00).

Zur Startseite