Zahlungsmoral der Kunden

11.12.2003
Zum offenen Brief "Rufen Sie nicht nach dem Gesetzgeber, rufen Sie nach dem Priester" in ComputerPartner 48/03, Seite 3, erreichte uns folgende Zuschrift:

Mit der Zahlungsmoral ist das so eine Sache. Es ist doch erstaunlich, dass bei einem für unser Wirtschaftssystem so entscheidenden Punkt auf einmal ausschließlich die Moral ins Spiel kommt. Was ist bitteschön der Unterschied zwischen einem Ladendieb, einem Schwarzfahrer und einem Kunden, der nicht bezahlt? Einerseits besteht kein Unterschied, alle drei erwerben Waren oder Leistungen und zahlen nicht dafür, unmoralisch handeln sie alle. Andererseits wird von der rechtlichen Wertung ein Riesenunterschied gemacht. Für die ersten beiden interessiert sich der Staatsanwalt, für den dritten nicht. Der Ladendieb wird verknackt, selbst wenn er nur eine Zeitung nicht bezahlt. Der Schwarzfahrer wird vom Staatsanwalt verfolgt, weil er eine staatlich subventionierte Leistung nicht bezahlt. Der nicht zahlende Kunde eines Handwerksbetriebes oder Händlers jedoch hat nichts zu befürchten. Er bezahlt wirklich nur aus Gründen der Moral, weil der Gesetzgeber sich nicht mal ansatzweise zuständig fühlt.

Andreas Siebach, Cosifan Computer-systeme GmbH, Leipzig

Anmerkung der Redaktion

Hundertprozentige Zustimmung zu Herrn Dr. Siebach. Es besteht aber kein Widerspruch zwischen seiner und meiner Aussage: Denn die Moral beginnt vor der Gesetzgebung. Der Kunde handelt bereits unmoralisch, wenn er den Lieferanten dazu nötigt, seine berechtigten Forderungen per Gerichtsbeschluss einzufordern. Genauso wie auch der Ladendieb und der Schwarzfahrer unmoralisch handeln, auch wenn sie nicht erwischt werden. Unmoralisch handelt auch, wer vereinbarte oder anerkannte Zahlungsziele verstreichen lässt. Dass jemand, der seine Rechnung nicht bezahlt, vom Gesetzgeber für sein Fehlverhalten zu bestrafen ist, sollte unstrittig sein.

Damian Sicking

dsicking@computerpartner.de

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