Haftungsfalle

Zahlungsunfähig

17.08.2010

2. Kritische Reihenfolge:

Zahlungen an das Finanzamt und die Sozialversicherung haben Vorrang vor anderen Gläubigerforderungen. Dazu zählen die Lohn-, Umsatz-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Gleiches gilt für die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Die Beträge sind fällig, sobald die Arbeitsleistung erbracht wurde.

3. Kritische Aufteilung:

Der Geschäftsführer haftet, wenn er bei Insolvenzgefahr nicht alle zulässigen Gläubigerforderungen, einschließlich die des Finanzamts, etwa im gleichen Verhältnis befriedigt. Reichen die Mittel nicht aus, darf der Geschäftsführer die Löhne nur gekürzt als Vorschuss oder Teilbetrag auszahlen, um auch die entsprechende Lohnsteuer abführen zu können. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Dirk Obermüller, Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter, DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Godesberger Allee 125-127, 53175 Bonn, Tel.: 0228 81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, Internet: www.dhpg.de, oder conovo media GmbH, Tel.: 0221.356860-0, Internet: www.conovo.de

Zur Startseite