Zahlungsverkehr: Euro-Sondermünzen nur im ausgebenden Land gültig

26.07.2006
Obwohl es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt, gelten Sondermünzen nur in dem jeweiligen Ausgabeland.

Der Euro ist noch keine fünf Jahre in Umlauf, da gibt es schon eine Vielzahl an Sondermünzen. Allein Deutschland hat im vergangenen Jahr sechs verschiedene 10-Euro-Gedenkmünzen herausgegeben. Diese sind aber nur im Inland kursgültig, nicht dagegen in anderen Euro-Ländern. Denn obwohl es sich um offizielle Zahlungsmittel handelt, gelten Sondermünzen nur in dem jeweiligen Ausgabeland.

Eine Ausnahme besteht für 2-Euro-Gedenkmuenzen, deren Größe, Gewicht und Wertseite dem üblichen 2-Eurostück entspricht. Diese Gedenkmünzen sind als gesetzliches Zahlungsmittel auch in den anderen Euro-Ländern zugelassen. So kann beispielsweise mit der von der Bundesregierung 2006 neu ausgegebenen 2-Euro-Gedenkmünze "Schleswig-Holstein", auf der das Lübecker Holstentor abgebildet ist, im gesamten Euro-Währungsgebiet bezahlt werden. (mf)

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