Zahlungsverkehr: Probleme mit 500-Euro-Scheinen?

18.09.2007
Händler, die die "großen" Scheine nicht akzeptieren wollen, müssen Kunden deutlich sichtbar darauf hinweisen.

Viele Menschen haben sie noch nie in der Hand gehabt - die 500-Euro-Banknote. Dabei entfällt mit 210 Milliarden Euro ein Drittel des gesamten Euro-Banknotenumlaufs von 628 Milliarden Euro (Angaben der Deutschen Bundsbank, Jahresende 2006) auf diesen einen Schein. Erst an zweiter Stelle folgt die viel gebräuchlichere 50-Euro-Note mit 204 Milliarden Euro. Die übrigen fünf Banknoten teilen sich das restliche Drittel.

Obwohl sämtliche Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe sind, müssen sie nicht immer akzeptiert werden. Die Bestände an Wechselgeld müssten sonst unverhältnismäßig hoch sein. Zudem ist der Schaden besonders groß, sollte man einer Fälschung zum Opfer fallen.

Als Grundregel gilt: Händler, die die 500-Euro-Scheine nicht akzeptieren wollen, müssen - für ihre Kunden gut erkennbar - extra darauf hinweisen. Außerdem sollte der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware oder Dienstleistung stehen. Wer die z.B. Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 490 Euro bezahlen muss, kann durchaus einen 500-Euro-Schein zücken. Bei einer Rechnung in Höhe von 50 Euro kann der Gewerbetreibende die Annahme verweigern, wenn er dies - etwa durch Aushang an der Ladentür - deutlich bekanntgegeben hat. Einzelhandelsgeschäfte sind eben keine Wechselstuben! Weitere Informationen unter www.infos-finanzen.de. (mf)

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