Zecke als Dienstunfall

14.09.2006

Wer sich auf dem Weg von oder zur Arbeit verletzt, kann grundsätzlich einen Dienstunfall geltend machen. Das dachte sich auch ein Polizeibeamter, der seinen Arbeitsweg täglich mit dem Fahrrad zurücklegte. Da ihn sein Weg durch ein Waldstück führte, passierte dann das fast Unausweichliche. Er wurde erwischt - von einer Zecke! Der Biss des Tieres machte einen Arztbesuch notwendig, der Ordnungshüter wollte einen Dienstunfall geltend machen. Der Dienstherr winkte jedoch ab, und das Trierer Verwaltungsgericht entschied ebenso.

Die ARAG-Experten stellen allerdings klar, dass die richterliche Entscheidung nicht bedeutet, dass ein Zeckenbiss auf keinen Fall ein Dienstunfall sein kann. Im zu entscheidenden Fall waren die Richter lediglich der Auffassung, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass das Zurücklegen des Dienstweges für den Zeckenbiss ursächlich war.

Die Zecke stand für eine Zeugenaussage leider nicht mehr zur Verfügung. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wollten die Richter deshalb nicht ausschließen, dass das Tier bereits vor Fahrtantritt zugebissen hatte (VG Trier, Az.: 1 K 409/06 TR).

Marzena Fiok

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