Zehnjähiger Wartungsvertrag ist unwirksam

30.10.2003

Die in einem formularmäßig geschlossenen Wartungsvertrag über eine gekaufte Telefonanlage bestimmte zehnjährige Vertragslaufzeit ist unwirksam. Der Besitzer einer solchen Telefonanlage kann auch schon früher diesen Wartungsvertrag aufkündigen. Das Landgericht Saarbrücken hielt eine vorzeitige Vertragskündigung für wirksam, weil dem Kunden keine Möglichkeit offen stand, die alte Telefonanlage auf ISDN-Standards umzurüsten. Im Hinblick auf den rasanten technischen Fortschritt in den 90er-Jahren ist ein Festhalten am Zehnjahresvertrag unzumutbar. Es würde eine gravierende Benachteiligung darstellen, wenn der Telefonanlagenbesitzer noch über Jahre hinweg eine völlig veraltete und überteuerte Anlage behalten und warten lassen müsste (Landgericht Saarbrücken, Az.: 11 S 319/00). (jlp)

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