Rechtliche Vorschriften beachten

Zeitverträge - ideale Arbeitsform für Krisenzeiten?

09.03.2009
Befristete Arbeitsverträge sind für viele Firmen der einzige Weg zur Flexibilität. Was dabei beachtet werden muss, sagen Michael Henn* und Frhr. Fenimore von Bredow*.

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit werden immer mehr Arbeitsplätze nur auf Zeit vergeben. 43 Prozent aller im Jahr 2006 abgeschlossenen Arbeitsverträge waren zeitlich begrenzt. Damit seien inzwischen mehr als zwei Millionen Arbeitskräfte auf Basis eines befristeten Vertrages tätig.

Diese Entwicklung beobachtet auch der VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) seit geraumer Zeit. Besonders häufig werden im Öffentlichen Dienst Stellen häufig nur noch auf Zeit besetzt; hier sind laut der Studie inzwischen zwei Drittel aller neuen Arbeitsverträge nur noch befristet. Aber auch in vielen anderen Branchen sowie bei zahlreichen Non-Profit-Organisationen sind befristete Verträge inzwischen das "Normalarbeitsverhältnis". Die Industrie hingegen ist bisher noch weniger stark betroffen, was sich angesichts der derzeitigen Wirtschaftsflaute allerdings auch noch ändern könnte. Denn nicht selten sind befristete Arbeitsverträge für die Unternehmen der einzige Weg zu mehr Flexibilität.

Die Grundlagen für befristete Arbeitsverträge sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Danach kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses zeitlich begrenzt werden oder sich auf das Erreichen eines bestimmten Zwecks beziehen, beispielsweise den Abschluss eines Projekts. Das Arbeitsverhältnis ende in diesen Fällen danach automatisch.

Grundsätzlich sind zwei verschiedene Formen von befristeten Arbeitsverträgen zulässig:

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