Zeugnissprache

08.03.2000

Im Arbeitszeugnis einer Arbeitnehmerin war bescheinigt worden: "Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten." Die Arbeitnehmerin war indessen empört und bestand darauf, den Satz zu streichen, denn er lasse den Eindruck entstehen, sie sei unbequem und aufsässig. Als der Arbeitgeber dies verweigerte, klagte sie auf Berichtigung, zumal sie am Anfang des Zeugnistextes als "sehr engagierte und einsatzfreudige Mitarbeiterin" mit "profundem Sachwissen" beschrieben wird. Ihre Klage hatte Erfolg. Die Verquickung der zentralen Elemente "tüchtig und selbstbewusst" soll zu verstehen geben, die Schwester habe von sich eine hohe Meinung und vertrage deshalb keine Sachkritik. Den Personalchefs wird aber signalisiert, die Frau sei eine Querulantin. Damit ist das Zeugnis unbrauchbar. Jedenfalls ist der Satz geeignet, die Klägerin in ihrem beruflichen Fortkommen zu behindern (Lan-desarbeitsgericht Hamm, Az.: 4 Sa 630/98). (jlp)

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