Zoff² statt Deal²: HP stoppt per einstweiliger Verfügung FSC-Rückkaufaktion

05.12.2002
Anfang November hatte Fujitsu Siemens Computers bei seinen Fachhändlern unter dem Namen Deal² eine Rückkaufaktion gestartet, bei der ausdrücklich nur Altprodukte von Hewlett-Packardgegen FSC-Neugeräte ausgetauscht und von FSC in Paderborn für bis zu 350 Euro zurückgekauft werden sollten. FSC war überzeugt, dass bei dem unseren Partnern angebotenen Umtausch-Deal sowohl der Partner als auch seine Kunden nur gewinnen konnten. Diese Art der „Sonderaktion" wurde auch schon in der Vergangenheit bekanntermaßen von verschiedenen Herstellern durchgeführt. HP stoppte jedoch die Aktion mit einer einstweiligen Verfügung. Die Böblinger sahen in dieser Handelsaktion einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, darüber hinaus aber auch eine Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach §299 StGB. (In der aktuellen Ausgabe der ComputerPartner lesen Sie ausführlich über die Aktion und die Reaktion des Handels).Gestern nun hat das Landgericht Frankfurt in dieser Sache eine Entscheidung gefällt, die jedoch eher der typischen Radio-Eriwan-Antwort „Im Prinzip ja, aber... ähnelt. In zwei Wochen werden die Beteiligten erst die schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung erhalten. Und wie es den Anschein hat, wird diese noch einige Zeit die jeweiligen Rechtsabteilungen der Beteiligten, aber auch aller anderen Hersteller beschäftigen. In der mündlichen Erklärung stellte das Landgericht nämlich sehr wohl fest, dass die Rückkauf-Aktion (Trade-in) von FSC im Detail nicht illegal sei. Aber im Generellen stellte das Gericht den dringenden Bedarf einer Änderung der Rechtslage in Deutschland fest. Nach seiner Ansicht sollte überdacht werden, ob man nicht Trade-in-Aktionen mit einem Handelspartner grundsätzlich verbieten sollte, da eine solche Aktion nicht gut für den Endkunden sein könne, wenn der Händler aufgrund finanzieller Anreize versucht sei, dem Kunden ein bestimmtes Produkt anzubieten.Das klingt, als ob das Gericht einen Präzedenzfall schaffen will. Zum aktuellen Zeitpunkt bedeutet das auf jeden Fall, dass die Aktion nicht fortgeführt wird. FSC will jedoch erst das endgültige, schriftliche Urteil abwarten, um darauf zu reagieren und eventuell bei einer höheren Instanz Widerspruch einzulegen. (go)

Anfang November hatte Fujitsu Siemens Computers bei seinen Fachhändlern unter dem Namen Deal² eine Rückkaufaktion gestartet, bei der ausdrücklich nur Altprodukte von Hewlett-Packardgegen FSC-Neugeräte ausgetauscht und von FSC in Paderborn für bis zu 350 Euro zurückgekauft werden sollten. FSC war überzeugt, dass bei dem unseren Partnern angebotenen Umtausch-Deal sowohl der Partner als auch seine Kunden nur gewinnen konnten. Diese Art der „Sonderaktion" wurde auch schon in der Vergangenheit bekanntermaßen von verschiedenen Herstellern durchgeführt. HP stoppte jedoch die Aktion mit einer einstweiligen Verfügung. Die Böblinger sahen in dieser Handelsaktion einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, darüber hinaus aber auch eine Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach §299 StGB. (In der aktuellen Ausgabe der ComputerPartner lesen Sie ausführlich über die Aktion und die Reaktion des Handels).Gestern nun hat das Landgericht Frankfurt in dieser Sache eine Entscheidung gefällt, die jedoch eher der typischen Radio-Eriwan-Antwort „Im Prinzip ja, aber... ähnelt. In zwei Wochen werden die Beteiligten erst die schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung erhalten. Und wie es den Anschein hat, wird diese noch einige Zeit die jeweiligen Rechtsabteilungen der Beteiligten, aber auch aller anderen Hersteller beschäftigen. In der mündlichen Erklärung stellte das Landgericht nämlich sehr wohl fest, dass die Rückkauf-Aktion (Trade-in) von FSC im Detail nicht illegal sei. Aber im Generellen stellte das Gericht den dringenden Bedarf einer Änderung der Rechtslage in Deutschland fest. Nach seiner Ansicht sollte überdacht werden, ob man nicht Trade-in-Aktionen mit einem Handelspartner grundsätzlich verbieten sollte, da eine solche Aktion nicht gut für den Endkunden sein könne, wenn der Händler aufgrund finanzieller Anreize versucht sei, dem Kunden ein bestimmtes Produkt anzubieten.Das klingt, als ob das Gericht einen Präzedenzfall schaffen will. Zum aktuellen Zeitpunkt bedeutet das auf jeden Fall, dass die Aktion nicht fortgeführt wird. FSC will jedoch erst das endgültige, schriftliche Urteil abwarten, um darauf zu reagieren und eventuell bei einer höheren Instanz Widerspruch einzulegen. (go)

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