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Zu hohe Reisekosten abgerechnet?

20.12.2007
Gericht: Abmahnung statt Kündigung

Rechnet ein Arbeitnehmer überhöhte Reisekosten ab, darf der Arbeitgeber nicht sofort von einem Betrug ausgehen und dem Mitarbeiter fristlos kündigen. Wenn die Angaben jederzeit leicht nachzuprüfen sind und der Angestellte bis dahin unbescholten war, muss der Chef ihn vielmehr zuerst abmahnen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice mitteilt, hatte ein Verkaufsleiter aus der Baubranche für 53 seiner innerhalb von drei Jahren unternommenen Dienstreisen zu viele Kilometer berechnet. Insgesamt waren es 916 km, für die er 274 Euro erhielt. Für seinen Chef Grund genug, den Mitarbeiter wegen Betruges fristlos zu entlassen. Und dies nach 36-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Der Verkaufsleiter wehrte sich gegen die Kündigung. Seiner Ansicht nach habe es sich nur um ein Versehen gehandelt. Er habe sich bei insgesamt 136.000 dienstlich gefahrenen Kilometern lediglich um rund 900 km vertan. Niemals habe er versucht, etwas zu verschleiern. Der Mann zog vor Gericht und bekam Recht (10 Sa 198/04).

Die Richter am LAG Niedersachsen sahen in der falschen Kilometerangabe des Mitarbeiters nur eine Nachlässigkeit und keinen Abrechnungsbetrug. Dafür spreche, dass der Verkaufsleiter alle Zielorte seiner Dienstreisen stets korrekt benannt habe. Und dies, obwohl er wusste, dass Unregelmäßigkeiten bei Wirtschaftsprüfungen jederzeit hätten festgestellt werden können. Der Arbeitgeber, so die Richter, hätte außerdem wegen des langjährigen, unbelasteten Arbeitsverhältnisses mit einer Abmahnung anstatt mit einer fristlosen Kündigung reagieren müssen. (mf)

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