Zu viel Rabatt und kein gültiger Vertrag

02.10.2000

Die Rabattierungsfreudigkeit des deutschen Internet-Kaufhauses Primus-Online droht jetzt, zu einem ernsten rechtlichen Problem auszuwachsen. Der Grund: Sony und Philips stoppten per einstweiliger Verfügung den rabattierten Online-Verkauf ihrer Produkte über Primus-Online.

Laut einem Bericht des "Wall Street Journal" ist nicht die Rabattierung an sich das Problem, sondern die Tatsache, dass der deutsche Internet-Händler die Fernseher und Stereoanlagen der beiden Firmen billiger als der konventionelle Handel anbietet. Und deshalb verstoße Primus-Online gegen das strenge deutsche Rabattgesetz, die Preisabgabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Jetzt erwägt das seit kurzem zur Metro-Gruppe gehörende Unternehmen den Gang zum Bundesverfassungsgericht. "Nicht zuletzt", so Sprecherin Heike Poganaz, "wollen wir eine Grundsatzentscheidung auch zugunsten der Verbraucher erreichen."

Sollte dennoch zu Ungunsten des Kölner Online-Primus entschieden werden, erwägt die Unternehmensführung die Verlagerung der Geschäftsaktivitäten ins Ausland, um von dort aus weiterhin den deutschen Markt bedienen zu können.

Einen weiteren Schlag versetzte das Landgericht Münster den Online-Auktionshäusern. Das Gericht gab dem Anbieter eines VW Passat Recht, der den Wagen nicht zum virtuellen Zuschlagspreis hergeben wollte. Das Landgericht: Es ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Die Reaktion der Autkionshäuser war einhellig: Das Urteil sei weltfremd, habe aber voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Akzeptanz virtueller Versteigerungen. (up)

www.primus-online.de

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