Zu viel Spesen abgerechnet

16.04.2004

Berechnet ein Arbeitnehmer zu viele Spesen, so ist das kein Kündigungsgrund, meinten die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt in einem aktuellen Fall.

Ein Projektleiter hatte gegen die fristlose Kündigung eines Reinigungsunternehmens geklagt. Er hatte eine Spesenabrechnung über 13 Arbeitsstunden eingereicht, tatsächlich aber nur elf Stunden gearbeitet.

Da der Kläger beweisen konnte, dass die Firma diese Praxis aus steuerlichen Gründen schon länger als zehn Jahre toleriert hatte, kamen die Richter zu diesem Urteil: Der Vorgesetzte hatte die Manipulationen über einen längeren Zeitraum geduldet und könne dem Arbeitgeber nicht plötzlich "einen Strick daraus drehen". Außerdem müsse die fast 30-jährige Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. Die Kündigung sei deshalb unwirksam. (Az. 1 Ca 4545/03)

Bärbel Zöger

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