Zugang einer Kündigungserklärung trotz Rückgabe des Kündigungsschreibens

27.12.2007

Außerdem wiesen die Arbeitsrichter darauf hin, dass auch die möglicherweise fehlenden Sprachkenntnisse des Klägers den Zugang der Kündigung nicht verhindern konnten. Insoweit bestand für den Kläger nämlich die weitere Möglichkeit, das Kündigungsschreiben mit nach Hause zu nehmen und sich dort von den Kindern übersetzen zu lassen. Schließlich bestanden für die Richter auch keine Anhaltspunkte dahingehend, dass die Kündigung dem Kläger untergeschoben worden sei. In der Beweisaufnahme, die zur Klärung dieser Frage anberaumt worden ist, haben die angehörten Zeugen übereinstimmend ausgesagt, dass in dem Gespräch am 14.08.2006 ausdrücklich über die Kündigung gesprochen worden sei und dass dem Kläger das Kündigungsschreiben sogar vorgelesen worden ist.

Dieser Fall verdeutlicht, dass sich ein Arbeitnehmer dem Zugang einer Kündigungserklärung nicht dadurch entziehen kann, indem er das Schriftstück mit der Kündigungserklärung einfach ungelesen wieder zurückreicht. Auf der anderen Seite sollte die persönliche Übergabe einer Kündigungserklärung am Besten im Beisein eines Zeugen erfolgen, damit gerade für einen solchen Fall durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden kann, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit hatte, die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen.

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