- Emissionsvolumen mindestens zehn Millionen Mark- Emission möglichst über 50 Prozent aus Kapitalerhöhung
- Streubesitz mindestens 15 Prozent
- Stammaktien
- Verpflichtung zweier Betreuer für den Handel
- Emissionsprospekt nach internationalen Standards
- Haltepflicht der Altaktionäre
- Akzeptanz des Übernahmekodex
Quelle: Deutsche Börse AG