Recht und Robotik

Zur Rechtspersönlichkeit von Robotern

Dr. Markus Häuser ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB in Deutschland. Er ist Experte im Technologierecht und Mitherausgeber der Studie "Digital Economy & Recht". Die Studie befasst sich mit den rechtlichen Herausforderungen der digitalen Transformation und den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Rechtsabteilung.

Zwei Szenarien

Bis zur Klärung der Problematik und bis zur tatsächlichen Einführung der "elektronischen Person" sieht das Parlament zwei mögliche Szenarien in Bezug auf die Haftung von durch Roboter verursachten Schäden:

1. Ein striktes Haftungskonzept, das in jedem Fall den Hersteller haftbar macht.

2. Kollektive Haftung der einzelnen Beteiligten. Hier müssten im Vorfeld Tests durchgeführt werden, um die möglichen Risiken und Szenarien bewerten zu können.

Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass ein eigener Rechtsstatus für Roboter auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts nützlich sein könnte. Geben Roboter Erklärungen im eigenen Namen ab und handeln sie dabei mit eigener Rechtspersönlichkeit, so werden sie selbst Vertragspartner und damit Trä-ger von Rechten und Pflichten. Damit würden Roboter auch selbst mit ihrem eigenen Vermögen haf-ten und wären auch vor Gericht zu verklagen. Das birgt einige Herausforderungen: Zu klären gilt, ob und in welcher Form ein Roboter überhaupt eigenes Vermögen aufbauen kann. Dies würde bedeuten, dass er für seine Arbeit entlohnt wird. Aus heutiger Sicht erscheinen diese Gedanken sehr futuristisch und schwer vorstellbar. Der wirtschaftliche Gedanke dahinter ist aber naheliegend, denn ein Roboter könnte aus seinem Lohn auch Steuern zahlen. Für die Aufrechterhaltung der Sozialsysteme könnte dies essentiell werden. Auch Versicherungsbeiträge für die Roboterhaftpflichtversicherung könnten aus diesem Lohn bestritten werden.

Sicherheit, Privatsphäre, Autonomie

Selbst, wenn den Maschinen ein eigener Rechtsstatus zugesprochen wird, ist es wichtig, immer wieder zu verdeutlichen, dass ein Roboter kein Mensch ist. Aus der Entwicklung und Nutzung der Robotik ergibt sich eine Reihe von ethischen Spannungspunkten und Risiken. Dies ist natürlich auch dem Europäischen Parlament bewusst. Aus diesem Grund gilt es, für Fragen der Sicherheit, der Privatsphäre, der Unversehrtheit, der Würde, der Autonomie und des Dateneigentums des Menschen, Lösungen zu finden.

Die Parlamentsmitglieder sind im Konsens darüber, dass ein ethischer Leitrahmen für die Konstruktion und die Nutzung von Robotern erforderlich ist. Sie unterbreiten der Kommission deshalb auch einen Vorschlag zur Errichtung einer sogenannten "Charta über Robotik", in der ein ethischer Leitrahmen für die Konstruktion und die Nutzung von Robotern festgelegt werden soll. Forscher auf dem Gebiet der Robotik sollen sich selbst zu dem höchsten ethischen und professionellen Verhalten verpflichten: Einhaltung der Grundsätze von Benefizienz (Roboter sollten im besten Interesse der Menschen handeln), Schadensvermeidung, Autonomie (Möglichkeit der autonomen Entscheidung über die Bedingungen der Interaktion mit Robotern) und Gerechtigkeit bei der Verteilung der Nutzen, die mit Robotik verbunden sind.

Es ist noch nicht abzusehen, in welcher Form eine solche Charta Gesetz werden könnte, da die geforderten Grundsätze sehr weit gefächert und allgemein gehalten sind. Hier wird es, besonders in Bezug auf das Thema Sicherheit, in den kommenden Jahren noch einiges an Diskussionsstoff geben.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Europäische Parlament in seinem Beschluss erste konkrete Vorschläge zur Regulierung der Robotik und zu rechtlichen Rahmenbedingungen macht. Für Maschinen, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Kl und ihrer physischen Bewegungsfreiheit autonom agieren und allein Entscheidungen treffen können, müssen in den kommenden Jahren rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang gibt es noch Diskussionsbedarf und sicher werden noch Jahre vergehen, bevor Gesetze tatsächlich verabschiedet werden. Es kann noch nicht abgesehen werden, mit welchem Tempo die technische Entwicklung in den Bereichen Kl und Robotik voranschreitet. Gewiss ist aber, dass diese Entwicklung nicht auf die nationale oder europäische Gesetzgebung warten wird. (OE)

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