Rund drei Viertel (71,7 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland geben an, dass sie immer bzw. häufig unter gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz leiden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Mitarbeiterbefragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus dem Jahr 2010. Dabei nehmen die gesundheitlichen Belastungen mit steigendem Alter der Beschäftigten zu. Das gilt sowohl für Herz-Kreislauf-Störungen wie auch für Schmerzen am Bewegungsapparat (siehe Grafik). Bereits im Jahr 2010 war jeder dritte Arbeitnehmer über 50 Jahre alt. Prognosen gehen davon aus, dass sich der Anteil der 50- bis 64-jährigen Bevölkerung im erwerbstätigen Alter bis zum Jahr 2020 auf ca. 40 Prozent erhöhen wird.
"Der Stellenwert von betrieblichen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und Fehlzeiten zu reduzieren, wird entsprechend der Verschiebung der Altersstruktur an Bedeutung gewinnen", bestätigt der Ernährungsmediziner Dr. Hardy Walle, Gründer des Bodymed-Ernährungskonzeptes (www.bodymed.com/bgm), das bereits in zahlreichen Betrieben mit großem Erfolg umgesetzt wurde.
Ärztlich betreute Angebote
Ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind ärztlich betreute Angebote, die die Mitarbeiter hinsichtlich eines gesunden Lebensstils beraten und ihnen helfen, ihr Gewicht zu reduzieren. Denn über 50 Prozent aller Erwachsenen in Deutschland sind übergewichtig oder adipös. Übergewicht ist wiederum der Hauptgrund für Rücken- und Gelenkbeschwerden sowie für Herz-Kreislauf-Probleme. Auch kleine und mittelständische Betriebe können mit Hilfe von externen Experten Kurse zur Lebensstilintervention anbieten.
Zuschüsse durch die Krankenkassen
Bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind personen- und projektbezogene Zuschüsse durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. (oe)
Quelle: www.supress-redaktion.de
- Kino gegen Langeweile
So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist – je nach Krankheit – ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch z.B. wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen. - Krank während des Urlaubs
Das ist besonders ärgerlich. Aber zum Glück verlängert sich der Urlaubsanspruch um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschriebenen ist. Der Arbeitgeber muss aber schnellstmöglich (z.B. Fax, E-Mail, Anruf) informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der dieser erreichbar ist. - Urlaub trotz Krankheit
Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also z.B. wegen eines Bronchialkatarrs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Zur Sicherheit soll man aber seinen Arzt fragen und sich die Reise von ihm genehmigen lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind dagegen der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit eigentlich von selbst. - Dünne Besetzung
Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Doch man sollte bedenken, dass man sich schnell in der rechtlichen Grauzone befindet, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.