ZVEI E.V.

17.09.1998

FRANKFURT/MAIN: Zum 1. Oktober ist es soweit: Händler und Hersteller müssen gebrauchte Akkus und Batterien auf eigene Kosten zurücknehmen und ordnungsgerecht entsorgen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Energiespender nun Schadstoffe enthalten oder nicht. Dieses Gesetz wurde bereits im April vom Deutschen Bundestag erlassen, jetzt gewinnt es Gültigkeit. Auch der Verbraucher ist dabei in die Pflicht genommen: Er darf die Batterien nicht länger einfach in den Müll werfen, sondern muß sie entweder zur kommunalen Sammelstelle oder eben beim Händler abgeben. Der ist - zusammen mit dem Hersteller - dafür verantwortlich, daß die Batterien recycelt werden können. Das Gesetzt tritt an die Stelle des bisherigen freiwilligen Rücknahme- und Recyclingsystems für schadstoffhaltige Batterien von 1988.Allein für die Sortierung, Verwertung und Beseitigung der rund 28.000 Tonnen Gerätebatterien (das entspricht rund 900 Millionen Stück), die jährlich in Deutschland anfallen, werden den Herstellern nach deren eigener Schätzung Kosten zwischen 40 und 60 Millionen Mark entstehen. (du)

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