Jens Klarmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Passau, Niemeyer & Collegen GbR. Außerdem agiert Klarmann (Jahrgang 1964) als Vizepräsident des Verbands deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VDAA),
Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus… …mehr
Das Erreichen eines Alters von 60 Jahren kann im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. …mehr