Gefälschter Überweisungsauftrag

Konto leer geräumt - Bank haftet

02.02.2010
Das Kreditinstitut muss dem Girokonto eines Kunden den abgebuchten Betrag wieder gutschreiben.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat ein Kreditinstitut dazu verurteilt, dem Girokonto einer Kundin einen Betrag von 40.000 Euro gutzuschreiben, der aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrages abgebucht worden war.

Darauf verweist der Hamburger Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M., Leiter des Fachausschusses "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht" der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 16.12.2009 veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 26. November 2009, Az.: 2 U 116/09.

Die Klägerin aus Koblenz unterhielt bei der Beklagten, einem Kreditinstitut in Koblenz, ein Geschäftsgirokonto, von dem sie Handwerksrechnungen für ihr Bauvorhaben bezahlte. Am 23. Mai 2007 überwies die Beklagte 40.000 Euro vom Konto der Klägerin auf ein Konto der P.-Bank in Köln, das auf den Namen P.O. eingerichtet war. Die Beklagte wurde aufgrund eines handschriftlich ausgefüllten Überweisungsformulars tätig, wonach vom Konto der Klägerin 40.000 Euro an P.O. überwiesen werden sollten. Der Überweisungsträger trug neben dem Datum 18. "May" 2007 eine Unterschrift, die die Beklagte als Unterschrift der Klägerin ansah. Der bei der P.-Bank gutgeschriebene Betrag von 40.000 Euro wurde innerhalb eines Zeitfensters vom 24. Mai 2007, 15.34 Uhr bis zum 25. Mai 2007 um 7.38 Uhr durch einen Unbekannten in mehreren Einzelbeträgen abgehoben. Anschließend wurde das leer geräumte Konto aufgelöst.

Die Klägerin hat die Beklagte vor dem Landgericht Koblenz auf Zahlung von 40.000 Euro in Anspruch genommen; hilfsweise hat sie beantragt, dem Girokonto der Klägerin den Betrag von 40.000 Euro gutzuschreiben. Sie hat vorgetragen, der Überweisungsauftrag sei nicht von ihr erteilt worden. Die Unterschrift sei gefälscht. Sie habe am Freitag, 18. Mai 2007 einen Überweisungsauftrag an eine Firma H. über 40.000 Euro unterschrieben, den ein Mitarbeiter am selben Tag gegen 14.20 Uhr in einen Briefkasten der Filiale der Beklagten eingeworfen habe. Dieser Überweisungsträger sei von einem Unbekannten aus dem Briefkasten "herausgefischt" worden. Anschließend sei ein neuer, gefälschter Überweisungsträger über 40.000 Euro hergestellt und eingereicht worden. Sie habe bis zur Leerräumung des Kontos bei der P.-Bank nicht bemerkt, dass ihrem Girokonto eine Falschbuchung belastet worden sei.

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