Bitkom und ZPÜ

Teil-Einigung über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks

21.01.2013
Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften rückwirkend für das erste Halbjahr 2012 über die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.
"Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind absolut unverhältnismäßig", Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom
"Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind absolut unverhältnismäßig", Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom
Foto: Bitkom

Der Hightech-Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der Vertrag bezieht sich rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012.
Mitgliedsfirmen des Bitkom zahlen für diesen Zeitraum wie bisher eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro Stück. Der Tarif liegt sonst bei 10 Cent pro Stück.

"Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht."

Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

Verwertungsgesellschaften fordern 91 Cent pro Stick

Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten (SD-Karten, Mini-SD-Karten et cetera) mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte.

Auf USB-Sticks mit mehr als vier Gigabyte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro. Im Handel kosten USB-Sticks mit vier Gigabyte Speichervolumen derzeit ab ca. 5 Euro.

Aus Sicht des Bitkom stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen und beeinträchtigen die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind absolut unverhältnismäßig", sagte Rohleder. Der Bitkom lässt die Angemessenheit der Forderungen derzeit von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen.

Für Hersteller und Importeure von Speichermedien ist der Beitritt zum Gesamtvertrag bis spätestens März/April 2013 möglich.

(rb)

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