Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 4

 
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Mitarbeiter muss Arbeitszeit einhalten
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen der Mitarbeiter nicht gearbeitet hat.


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