Aktuelle Gerichtsurteile (und ihre Analysen) – Teil 3

 
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Abmahnung einer Baustellen-Webseite
Unternehmen können die gesetzliche Impressumpflicht nicht durch die Verwendung eines Baustellenhinweises unterlaufen. Vielmehr kommt es darauf an, ob auf der Internetseite Leistungen angeboten und auch konkret beworben werden.


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