Datenschutz in Europa:

"Cookie-Regelung" in der EU

 
11/29
Italiens Datenschutzbehörde erlaubt "vereinfachtes" Opt-in
Die Richtlinie wurde in Italien mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in nationales Recht umgesetzt - und zwar sehr wortgetreu. Daraus ergeben sich die Auslegungsprobleme, die der Originaltext der Richtlinie aufweist. Die zuständige Datenschutzbehörde hat jedoch mit ihrer Entscheidung vom 5. Mai 2014 offiziell mitgeteilt, dass ihrer Auffassung nach ein Hinweis ausreichen kann. Das heißt: Auf der Web-Seite muss eine Art Banner platziert sein, der auf einen ausführlichen Informationstext verlinkt. Die Information muss eine Möglichkeit für den Nutzer vorsehen, die Zustimmung zur Nutzung von Cookies zu verweigern. Darüber hinaus ist der Nutzer darüber zu informieren, dass eine Nutzung der Web-Seite ohne diese Weigerung den Einsatz von Cookies zur Folge hat.