Datenschutz in Europa:

"Cookie-Regelung" in der EU

 
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Schweden - Datenschutzbehörde empfiehlt Opt-in
Der schwedische Gesetzgeber setzte die Richtlinie durch Änderungen des Gesetzes über die elektronische Kommunikation mit Wirkung vom 1. Juli 2011 um. Einzelheiten in Bezug auf die Einwilligungserfordernisse sind umstritten. Die schwedische Regierung vertritt die Ansicht, dass die neuen Normen inhaltlich nichts an den bisherigen Anforderungen ändern und daher Browser-Einstellungen gegebenenfalls ausreichen, um die Einwilligung des Nutzers einzuholen. Im Gegensatz dazu fordert das schwedische "Data Inspection Board", zwischen verschiedenen Arten von Cookies zu unterscheiden. Eine Einwillungserklärung sei nur für solche Cookies nötig, die für andere Zwecke genutzt werden als den Abgleich von Einstellungen auf einer Seite oder den erneuten Aufruf vorangegangener beziehungsweise ähnlicher Anfragen des Nutzers. Nach Ansicht der zuständigen Regulierungsbehörde kann auf die notwendige Einwilligung nicht ohne eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage verzichtet werden. An einer solchen fehle es jedoch. Die Klärung dieses Streits hat die schwedische Regierung der Rechtsprechung überlassen.