Datenschutz in Europa:

"Cookie-Regelung" in der EU

 
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Bulgariens Datenschutzbehörde fordert Opt-in
Die E-Privacy Richtlinie wurde am 29. Dezember 2011 in bulgarisches Recht umgesetzt. Die Speicherung von Informationen oder das Verschaffen eines Zuganges zu bereits gespeicherten Informationen soll nur unter der Voraussetzung erlaubt sein, dass dem betroffenen Nutzer hierzu klare und verständliche Informationen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer muss auch über die Möglichkeit informiert werden, die Speicherung oder die Zugangsgewährung abzulehnen. Die zuständige Datenschutzbehörde interpretiert das neue Gesetz als Opt-in Lösung.