Elektro-Gesetz – auch Online-Händler betroffen
Für Elektrohändler brechen nach dem Willen der Regierung neue Zeiten an. Sie sollen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet werden, defekte Toaster, Handys und anderen Elektroschrott, der eine gewisse Größe nicht überschreitet, ab Ende 2015 zurückzunehmen.
(Foto: mhp - Fotolia.com)
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