Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Rechnung auch beim Tauschgeschäft
Viele Unternehmen verzichten bei tauschähnlichen Umsätzen auf eine Abrechnung. Dann drohen erhebliche steuerliche Nachteile. Denn ein Recht auf rückwirkende Rechnungsberichtigung hat nur, wer zunächst eine Rechnung ausstellt, sagt Dr. Stephanie Thomas von der WWS.
(Foto: Rene Schubert - Fotolia.com)

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