Kampfansage an Amazon

Redcoon wird in einer Woche zweimal abgemahnt

24.07.2012
Der mehrheitlich zu Media-Saturn gehörende Onlinehändler Redcoon hat eine einstweilige Verfügung erhalten. Das Landgericht Anschaffenburg verbot dem Elektronikversender, Bildungseinrichtungen wie etwa der Uni Mainz weiterhin Preisnachlässe auf Buchbestellungen einzuräumen. Wie der im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels agierende Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels vor Gericht ausführte, habe Redcoon offensiv damit geworben, Bildungsinstitutionen je nach Bestellumfang Rabatte von 5 bis 15 Prozent zu gewähren. Damit habe der Onlinehändler aggressiv und hartnäckig gegen die Buchpreisbindung verstoßen.
Die Homepage von Redcoon wartet mit einer Kampfansage an Amazon auf
Die Homepage von Redcoon wartet mit einer Kampfansage an Amazon auf

"Redcoon vs. Amazon" heißt es seit heute kampflustig auf der Seite des zu Media-Saturn gehörenden Onlinehändlers. Kunden, die auf den Link klicken, werden zu einem PDF weitergeleitet, das detailliert auflistet, wie Redcoon bei Testsieger.de im Onlineshop-Vergleich auf Platz 2 landete, Amazon aber nur auf Rang 9 rangiert. Der Elektronikversender heizt damit den Wettbewerb mit Amazon an. Vorerst beschert der Kampf gegen den Online-Branchenprimus Redcoon aber auch so manchen Rückschlag:

So verbot das Landgericht Anschaffenburg dem Elektronikversender nun, Bildungseinrichtungen wie etwa der Uni Mainz weiterhin Preisnachlässe auf Buchbestellungen einzuräumen. Wie der im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels agierende Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels vor Gericht ausführte, habe Redcoon offensiv damit geworben, Bildungsinstitutionen je nach Bestellumfang Rabatte von 5 bis 15 Prozent zu gewähren. Damit habe der Onlinehändler aggressiv und hartnäckig gegen die Buchpreisbindung verstoßen.

Die aktuelle einstweilige Verfügung ist bereits die zweite Abmahnung, die Redcoon wegen Konflikten mit der Buchpreisbindung innerhalb von Wochenfrist erhält. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Gutschein-Aktion verboten, die der Elektronikversender im vergangenen Jahr in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung startete. Das Unternehmen warb mit einem Gutschein von 5 Euro für alle Buchbestellungen über 20 Euro. Um sich im Hinblick auf das Thema Preisbindung abzusichern, wurde dabei im Kleingedruckten erklärt, dass der Online-Bezahlservice Sofortüberweisung.de im Rahmen einer Partner-Aktion für den Gutschein-Betrag aufkomme. Doch untersagte das OLG Frankfurt in seinem Urteil auch dieses drittfinanzierte Gutschein-Modell.

Amazon im Visier

Redcoon-Chef Reiner Heckel sucht den Wettbewerb mit Amazon
Redcoon-Chef Reiner Heckel sucht den Wettbewerb mit Amazon

Redcoon bietet seit Mitte 2011 in seinem Onlineshop auch Bücher an. Im Interview mit Channelpartner hatte Redcoon-Geschäftsführer Reiner Heckel das Buch-Angebot in erster Linie als „Test“ bezeichnet: „Wir schwimmen hier ja noch nicht in Erfahrungen und wollten das einmal ausprobieren.“ Es sei gut möglich, dass auch eBooks künftig bei Redcoon eine Rolle spielen würden. „Unser Ziel ist es, als Fach-Discounter angesehen zu werden und Bücher passen gut zu diesem Image dazu. Aber wir werden sicher niemals unseren Schwerpunkt beispielsweise plötzlich auf Textilien legen.“

Hinweise darauf, warum das Buchgeschäft für Redcoon immerhin so wichtig ist, dass das Unternehmen gleich mehrmals mit der Buchpreisbindung in Konflikt kommt, lieferte Heckel in dem Interview selbst: So betrachtet der Firmengründer den US-Branchenprimus Amazon als Hauptkonkurrenten. Und nachdem sich Amazon vom Online-Buchhändler zum marktbeherrschenden Generalisten entwickelt hat, scheint Heckel keinen Grund zu sehen, warum sich umgekehrt nicht auch Redcoon im Internet-Buchgeschäft versuchen sollte. (mh)

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