Händlerbund verunsichert Reseller

Wie hoch ist die Abmahngefahr bei Amazon?

29.08.2012
Mit der Empfehlung, den Verkauf über Amazon sofort einzustellen, sorgt der Rechts-Dienstleister Händlerbund derzeit bei vielen Onlinehändlern für Verunsicherung. Nach Angabe des in Leipzig ansässigen Unternehmens habe Amazon nach Inkrafttreten der Button-Lösung die dementsprechend nötigen Anpassungen auf seinen Seiten nicht vorgenommen. Zwar habe der Onlinehandels-Primus seine Bestellschaltfläche pünktlich zum Monatsbeginn in „Jetzt kaufen“ umbenannt, doch würden weitere gesetzliche Vorgaben weiterhin nicht erfüllt. Um welche Vorschriften es sich dabei handelt, erklärt der Händlerbund nicht weiter, warnt aber vor unerfreulichen Folgen für die Marketplace-Händler: So beginne die Widerrufsfrist beim Kauf von Ware nicht zu laufen und hätten Käufer somit das Recht, bestellte Artikel weit über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bzw. 1 Monat hinaus ohne Angabe eines Grundes zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen.
Die Rechtssicherheit für Angebote bei Amazon Markeplace beschäftigt die Händler - nicht zum ersten Mal
Die Rechtssicherheit für Angebote bei Amazon Markeplace beschäftigt die Händler - nicht zum ersten Mal
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Mit der Empfehlung, den Verkauf über Amazon sofort einzustellen, sorgt der Rechts-Dienstleister Händlerbund derzeit bei vielen Onlinehändlern für Verunsicherung. Nach Angabe des in Leipzig ansässigen Unternehmens habe Amazon nach Inkrafttreten der Button-Lösung die dementsprechend nötigen Anpassungen auf seinen Seiten nicht vorgenommen. Zwar habe der Onlinehandels-Primus seine Bestellschaltfläche pünktlich zum Monatsbeginn in „Jetzt kaufen“ umbenannt, doch würden weitere gesetzliche Vorgaben weiterhin nicht erfüllt. Um welche Vorschriften es sich dabei handelt, erklärt der Händlerbund nicht weiter, warnt aber vor unerfreulichen Folgen für die Marketplace-Händler: So beginne die Widerrufsfrist beim Kauf von Ware nicht zu laufen und hätten Käufer somit das Recht, bestellte Artikel weit über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bzw. 1 Monat hinaus ohne Angabe eines Grundes zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen.

Amazon hat der Darstellung des Händlerbunds inzwischen widersprochen: Die Behauptungen des Rechts-Dienstleister bezüglich der Rechtssicherheit des Verkaufs über Amazon seien falsch. Amazon habe nicht nur seine Bestellschaltfläche pünktlich an die Button-Lösung angepasst, sondern zeige auch auf der finalen Bestellseite – wie vom Gesetzgeber gefordert – notwendige Angaben wie die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis und etwaige Versandkosten an. Amazon spricht damit einen Punkt an, der vom Händlerbund bereits vor einigen Tagen herausgestrichen wurde: Damals informierte der Rechts-Dienstleister, ein Händler sei trotz korrektem Bestell-Button abgemahnt worden, da die Angaben zu den Spezifikationen der bestellten Ware fehlten (Channelpartner berichtete).

Beide Seiten verfolgen eigene Interessen

Die widersprechenden Darstellungen zur Umsetzung der Button-Lösung durch Amazon werfen die Frage auf, welcher Aussage mehr Gewicht zukommt. Dabei fällt schnell auf, dass weder Amazon noch der Händlerbund ohne Eigeninteressen sind. So befindet sich der Leipziger Rechts-Dienstleister in einem harten Wettbewerb mit Konkurrenten wie Trusted Shops, dem EHI Retail Institute oder Protected Shops. Meist ist es dabei der Händlerbund, der in seinen Pressemitteilungen auf die deutlichsten Worte und erschreckendsten Szenarien setzt – nicht ohne Erfolg: nach eigener Angabe haben sich dem Rechts-Dienstleister bereits mehr als 14.000 Onlinehändler angeschlossen. Für den E-Commerce-Fachblog Exciting Commerce steht jedenfalls fest: „Wenns dem Geschäft dient, dann macht der Händlerbund auch schon gerne mal Stimmung gegen den Online-Handel und schreckt inzwischen nicht mehr davor zurück, auch einzelne Online-Händler an den Pranger zu stellen.“ Das jüngste Opfer der Leipziger sei schließlich Amazon.

Allerdings bietet gerade Amazon dem Händlerbund eine willkommene Zielfläche. Denn in seiner aktuellen Pressemitteilung bezieht sich der Rechts-Dienstleister nicht nur auf die Button-Lösung, sondern bemängelt auch, dass Händler bei Amazon grundsätzlich AGB und vorgeschriebene Verbraucherinformationen nicht gesetzeskonform einbinden könnten. Diesen Vorwurf erheben bereits seit langem auch Experten wie die Anwälte der Münchner IT-Rechts-Kanzlei (mehr dazu hier). So erklärt Rechtsanwalt Jan Lennart Müller, das Grundproblem sei, dass Amazon-Händler in den meisten Fällen unfreiwillig an Angebote Dritter andocken müssten. Selbst wenn sich Marketplace-Händler kompetente Rechtstipps holten, könnten diese in Abmahngefahr geraten, wenn in der bereits angelegten Artikelbeschreibung abmahnfähige Fehler enthalten seien. Zu einer Boykott-Empfehlung wie der Händlerbund will sich der Experte der IT-Rechts-Kanzlei aber nicht durchringen: „Diesen Rat kann ich nicht geben, da es sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung handelt“, so Müller. Jedoch müsse man betonen, dass bei Amazon für Verkäufer eine hundertprozentige Rechtssicherheit nicht zu erreichen sei. (mh)

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