Private Nutzung: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch: Firmenwagen nur für Firmenfahrten

Firmenwagen: Nach der Rechtsprechung darf man die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung nur dann wechseln, wenn das Fahrzeug gewechselt wird oder wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist.

Firmenwagen: Nach der Rechtsprechung darf man die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung nur dann wechseln, wenn das Fahrzeug gewechselt wird oder wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist.

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