Anmeldung von Arbeitnehmern: Über den Umgang mit Fehlern im ELStAM-Programm

Die Arbeitgeber dürfen noch bis zu zwei Monate nach der Korrektur des Fehlers mit einer "Notlösung" arbeiten, längstens aber bis Ende des Jahres 2013.

Die Arbeitgeber dürfen noch bis zu zwei Monate nach der Korrektur des Fehlers mit einer "Notlösung" arbeiten, längstens aber bis Ende des Jahres 2013.

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