Zweitwohnung im eigenen Haus: Arbeitszimmer nicht voll abzugsfähig

Bei der Zurechnung eines Arbeitszimmers zum häuslichen oder zum beruflichen Bereich kommt es unter anderem auf die Verkehrsfläche an.

Bei der Zurechnung eines Arbeitszimmers zum häuslichen oder zum beruflichen Bereich kommt es unter anderem auf die Verkehrsfläche an.

Foto: promifotos.de / pixelio.de

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