Bewirtungsaufwendungen: Geschäftsessen steuerlich richtig absetzen

Generell gilt: Unternehmer können 70 Prozent der Aufwendungen für die Bewirtung ihrer Geschäftspartner als Betriebsausgaben gewinnmindernd absetzen.

Generell gilt: Unternehmer können 70 Prozent der Aufwendungen für die Bewirtung ihrer Geschäftspartner als Betriebsausgaben gewinnmindernd absetzen.

Foto: Tyler Olson - Fotolia.com

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