13-Jähriger angeklagt: Wie weit geht die Aufsichtspflicht beim Filesharing?

Eine ständige Überwachung und eine teilweise Nutzungssperrung durch die Eltern ist erst bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die auferlegten Regelungen von Nöten.

Eine ständige Überwachung und eine teilweise Nutzungssperrung durch die Eltern ist erst bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die auferlegten Regelungen von Nöten.

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