Wegerecht: Darf ich über das Grundstück meines Nachbarn laufen?

Damit das sogenannte Wegerecht - der Durchgang über das Grundstück eines anderen, um auf den eigenen Besitz zu gelangen - rechtsgültig ist, muss es als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen sein. Ein privatrechtlicher Vertrag bietet nur bedingt Sicherheit, ein Gewonheitsrecht ergibt sich nur in seltenen Fällen.

Damit das sogenannte Wegerecht - der Durchgang über das Grundstück eines anderen, um auf den eigenen Besitz zu gelangen - rechtsgültig ist, muss es als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen sein. Ein privatrechtlicher Vertrag bietet nur bedingt Sicherheit, ein Gewonheitsrecht ergibt sich nur in seltenen Fällen.

Foto: Scorpp - shutterstock.com

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