Die Tücken liegen im Detail: Finanzamt beäugt Geschenke an Geschäftspartner

Grundsätzlich gilt: Geschäftsleute dürfen nicht ohne Anlass schenken. Jedoch hat das Finanzamt bei Geschenken aus betrieblichem Anlass auch den Beschenkten im Visier.

Grundsätzlich gilt: Geschäftsleute dürfen nicht ohne Anlass schenken. Jedoch hat das Finanzamt bei Geschenken aus betrieblichem Anlass auch den Beschenkten im Visier.

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