Vom Papier zum elektronischen Dokument: Rechtssicherheit beim ersetzenden Scannen

Grundsätzlich gilt: Ein Papierdokument kann gescannt und anschließend vernichtet werden, wenn keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen für eine Aufbewahrung bestehen.

Grundsätzlich gilt: Ein Papierdokument kann gescannt und anschließend vernichtet werden, wenn keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen für eine Aufbewahrung bestehen.

Foto: PFU

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