Händler und ihre offenen Forderungen : Inkasso braucht Augenmaß

Das 2. KostRMoG führt durch die Änderung an § 34 GKG dazu, dass die Gebühren in sämtlichen Streitwertstufen steigen. Über alle Stufen hinweg betrachtet verteuern sich die Rechtsanwaltsgebühren um rund 30 Prozent.

Das 2. KostRMoG führt durch die Änderung an § 34 GKG dazu, dass die Gebühren in sämtlichen Streitwertstufen steigen. Über alle Stufen hinweg betrachtet verteuern sich die Rechtsanwaltsgebühren um rund 30 Prozent.

Foto: E-Docs-Standard

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