Gründer und Jungunternehmer: Geschäftliche Nutzung der Wohnung

Auch wenn es noch so gut läuft: Freiberufler und Gewerbetreibende sollten im Vorfeld das Einverständnis des Vermieters einholen, wenn sie die Wohnung geschäftlich nutzen wollen.

Auch wenn es noch so gut läuft: Freiberufler und Gewerbetreibende sollten im Vorfeld das Einverständnis des Vermieters einholen, wenn sie die Wohnung geschäftlich nutzen wollen.

Foto: Peter Atkins - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Gründer und Jungunternehmer: Geschäftliche Nutzung der Wohnung