Von AGB bis Widerruf: Diese eBay-Pflichten müssen Sie beachten

Bei eBay ist bereits das Angebot einer Ware durch den Händler ein im Rechtssinne verbindliches Angebot. Im normalen Online-Shop stellt das Angebot des Händlers eine Einladung an potenzielle Kunden dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.

Bei eBay ist bereits das Angebot einer Ware durch den Händler ein im Rechtssinne verbindliches Angebot. Im normalen Online-Shop stellt das Angebot des Händlers eine Einladung an potenzielle Kunden dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.

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