Steuertipps: Erbschaftsteuer, Vorsteuer und Darlehen

Schließen nahe Angehörige einen Vertrag, achtet das Finanzamt besonders streng auf die "Fremdüblichkeit" von Vertragsklauseln.

Schließen nahe Angehörige einen Vertrag, achtet das Finanzamt besonders streng auf die "Fremdüblichkeit" von Vertragsklauseln.

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